Sonntag, 4. Januar 2009

Einreise nach Syrien, Aufenthaltsgenehmigung für Syrien

Weder das Erhalten des syrischen Einreisevisums in Deutschland noch die Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltsgenehmigung (Iquama) vor Ort oder die Verlängerung des Visa vor Ort bereiten Kopfzerbrechen.

Grundsätzlich erfolgt die Einreise mit einem Touristenvisum. Dies kann vor Ort entweder verlängert werden oder in eine Aufenthaltsgenehmigung (Iquama) umgewandelt werden. Das Touristenvisum ist problemlos per Post bei der syrischen Botschaft in Berlin innerhalb weniger Werktage erhältlich.(Formular zum Download unter www.syrianembassy.de).

Selbstverständlich darf im Pass kein Hinweis auf einen Aufenthalt in Israel vorhanden sein und die Frage auf dem Visaantrag, ob man "jemals im besetzten Palästina war" muss verneint werden. Falls sich im Pass "Hinweise" (ägyptische bzw. jordanische Stempel einer Grenze mit Israel oder gar israelische Stempel) auf einen Israelbesuch befinden, muss man seinen Pass nicht "verlieren" um einen neuen Pass zu bekommen. Das Bürgerbüro zeigt sich bei Problemen dieser Art sehr verständnisvoll und stellt auf Antrag (formlos, mit Angabe von Gründen) einen neuen Reisepass aus.

Die Gültigkeit des Visums (drei oder sechs Monate) ist der mögliche Einreisezeitraum ("Einreisefenster"). 30 Tage nach der Einreise muss entweder die Aus- und Wiedereinreise (bei einem multiple entry Visa) erfolgen oder das Visum (single entry und multiple entry) verlängert werden (Touristenstatus) oder in eine Aufenthaltsgenehmigung (Iquama) umgewandelt werden. Der Einreisestempel besagt zwar, dass man sich innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise bei der "Surete Generale" melden solle, dies muss man aber erst nach einem Monat. Die Regelung ist neu, die Stempel aber noch nicht. Der Zettel, den man bei der Einreise ausfüllt, muss bei der Ausreise vorgelegt werden, sonst kostet das Nichtbeachten der Vorschrift eine "Gebühr" von 100 SYP.

Was eine Iquama oder eine Verlängerung des Visums genau ist und wie man sie bekommen kann und was dabei zu beachten ist, siehe unter "Iquama" bzw. "Verlängerung des Visums".^

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